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In Österreich darf Homöopathie als Therapieform ausschließlich von Ärzten ausgeübt werden. Alle Homöopathen müssen eine "schulmedizinische" naturwissenschaftliche Ausbildung haben und berechtigt sein, als selbständig praktizierende Ärzte (praktischer Arzt bzw. Allgemeinmediziner oder Facharzt) zu arbeiten.
Anschließend an die medizinische Ausbildung müssen alle Homöopathen eine mehrjährige Spezialausbildung (Theorie und Praxis) absolvieren.
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Der Abschluss dieser homöopathischen Grundausbildung wird durch das Ärztekammer-Diplom: „Homöopathie“ anerkannt. An die Grundausbildung schließt sich eine regelmäßige ärztliche und homöopathische Fortbildung an.
Nur Ärzte, die eine solche Ausbildung absolviert haben, dürfen sich in Österreich rechtmäßig als Homöopathen bezeichnen und eine homöopathische Praxis betreiben.
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